Landwirtschaft: Ein kleiner Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Ernährungspolitik 

Am 2. September hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030+ eröffnet. Neben den Bäuerinnen und Bauern sollen in Zukunft auch Lebensmittelverarbeiter, Detailhandel sowie Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für eine nachhaltige Ernährung übernehmen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ernährung lässt sich jedoch nur schwer verändern. Hilfreich wäre eine sachliche Diskussion.

(Lesezeit: 14 Minuten)

Mit der Agrarpolitik 2030+ (AP30+) will der Bundesrat die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. «Dafür soll der unternehmerische Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitert sowie die Wertschöpfung und die Ressourceneffizienz gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Landwirtschaft zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen.» Das schreibt der Bundesrat in der Medienmitteilung zum Start der Vernehmlassung am 2. September1. Um die Grundlagen für die Vorlage des Bundesrates zu erarbeiten, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verschiedene Forschungsaufträge vergeben und eine breit abgestützte Begleitgruppe eingesetzt2.

(Bild: Stephanie Albert auf Pixabay)

Produktion und Ökologie gehören in der Landwirtschaft zusammen

Dass nicht mehr nur die Landwirtschaft, sondern auch Verarbeitung, Handel und die Konsumentinnen und Konsumenten Verantwortung für mehr Nachhaltigkeit übernehmen sollen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass es von den Bäuerinnen und Bauern bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten alle braucht, hat eine vierköpfige Arbeitsgruppe des ehemaligen VBG-Fachkreises Agronom&Christ schon 1996 im VBG-Manuskript «Schöpfungsgemässe Landwirtschaft» dargelegt. Sie hat das fertige Papier vielen Verantwortlichen von landwirtschaftlichen Organisationen und dem damaligen Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft geschickt.

Dass die Idee damals nicht aufgenommen worden ist, ist nachvollziehbar, denn im Juni 1996 wurde ein neuer Verfassungsartikel zur Landwirtschaft angenommen. «Die Reform der Agrarpolitik schafft die Voraussetzungen, dass die Schweizer Landwirtschaft markt-, aber auch umwelt- und tiergerecht Nahrungsmittel produzieren kann», hiess es dazu in den Erläuterungen des Bundesrates3. Agrarhistoriker Peter Moser fasst den damaligen Systemwechsel in einer aktuellen Folge von «Agrarpolitik – der Podcast»4 so zusammen: Die Produktion werde über die Nachfrage geregelt, die Ökologie über staatliche Vorgaben und Entschädigungen. «Politisch ist das eine geschickte Strategie», findet er. Das Problem sei jedoch, dass man in der Landwirtschaft Produktion und Ökologie nicht trennen könne. 

 

Die Landwirtschaft als Service-Public-Betrieb

Moser betont auch, dass der Hebel bei den Konsumentinnen und Konsumenten liegt: «In Industriegesellschaften verändert sich der Agrarsektor im Sog des Konsums.» So importierte die Schweiz vor dem Ersten Weltkrieg, als der Fleischhunger der Gesellschaft enorm war, 80 bis 90 Prozent des Brotgetreides und exportierte Hartkäse für eine kaufkräftige Mittelschicht in Europa und Amerika. Durch den Krieg sei klar geworden, dass billiges Brot nicht reiche, Brot müsse auch sicher sein.

Deshalb habe man, so Moser, die Landwirtschaft nach dem Ersten Weltkrieg im Sinne eines Service-public-Betriebes vergesellschaftet. «Nicht mehr die Kaufkraft auf den Märkten reguliert die Landwirtschaft, sondern Überlegungen, die Ernährung der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung zu sichern», erklärt der Agrarhistoriker. In den 1980er-Jahren sei das System aus ökologischen Gründen in die Krise gekommen. Deshalb seien die Direktzahlungen eingeführt worden, verbunden mit einem ökologischen Leistungsausweis und Programmen für tiergerechte Haltung. Dieses System wurde seither in mehreren Etappen reformiert und die Vorschriften immer detaillierter, was von Bäuerinnen und Bauern immer stärker kritisiert wird.

 

Die Agrarpolitik 2030+ basiert auf vier Kernelementen

Die Agrarpolitik 2030+ will hier Gegensteuer geben. Das erste von vier Kernelementen ist «Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren». Zweitens sollen das gute Funktionieren der Märkte unterstützt und drittens die Produktionsgrundlagen und die Ressourceneffizienz verbessert werden. Diese drei Punkte betreffen ausschliesslich die Schweizer Bäuerinnen und Bauern. Der vierte Punkt heisst «Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern» und betrifft Lebensmittelverarbeiter, Detailhandel sowie Konsumentinnen und Konsumenten.

 

Die nachhaltige Ernährung fördern

Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel abschliessen5 und Konsumentinnen und Konsumenten für ausgewogene Ernährung sensibilisieren6 sind zwei von drei Vorschlägen für eine nachhaltigere Wertschöpfungskette. Im ersten Punkt soll der Bund mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten und das Erarbeiten und den Vollzug von Zielvereinbarungen fördern können. Die Wahl der Massnahmen zur Zielerreichung liegt in der Verantwortung der privaten Akteure, wie Bäuerinnen und Bauern, Lebensmittelverarbeitern und dem Detailhandel.

Bei ungenügend wirksamen Massnahmen soll der Bund subsidiär handeln können. Das heisst in einem ersten Schritt ist es freiwillig, solche Zielvereinbarungen abzuschliessen. Bei der Präsentation der Vorschläge im Februar 2026 räumten sowohl BLW-Direktor Christian Hofer als auch Bundesrat Guy Parmelin ein, dass der Detailhandel sich gegenüber diesem Instrument «recht skeptisch» zeige7. Die vorgeschlagenen Themen – robuste Sorten, Tierwohl und pflanzliche Proteine – seien jedoch relativ unbestritten.

Zwei Motionen, die in der Herbstsession behandelt wurden, wollen jedoch, dass in der AP 30+ die gesetzlichen Voraussetzungen für Zielvereinbarungen geschaffen werden. «Über die Parteigrenzen hinweg waren wir uns einig: Die künftige Agrarpolitik muss auch Ernährungspolitik sein. Wenn unser Ernährungssystem nachhaltiger werden soll, müssen alle Akteure der Wertschöpfungskette ihren Beitrag leisten. Die Verantwortung darf nicht alleine bei der Landwirtschaft liegen. Ein breiter Einbezug ist also unbestritten. Entscheidend ist nun, wie wir ihn umsetzen», erinnerte die grüne Nationalrätin Christine Badertscher in der Debatte8.

 

Das Ernährungsverhalten zu verändern ist schwierig

Um die Konsumentinnen und Konsumenten für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren, soll neu ein kleiner Teil des Budgets der Absatzförderung eingesetzt werden, um Kommunikationsprojekte von Städten und Gemeinden zu den Vorzügen einer ausgewogenen Ernährung mit regionalen Qualitätsprodukten zu unterstützen. Organisationen der Landwirtschaft sollen in die Projekte einbezogen werden, um regionale Netzwerke und kurze Absatzkanäle zu stärken.

Wie schwierig es ist, den Konsum von Lebensmitteln zu beeinflussen, hat Agrarhistoriker Peter Moser in «Agrarpolitik – der Podcast»9 auf den Punkt gebracht: «Für die Produktion gelten ökologische Vorschriften, der Konsum ist jedoch Sache des Individuums.» Die Abstimmung über die Ernährungsinitiative Ende September hat das unterstrichen. SRG-News zitiert dazu Urs Niggli, Präsident des Instituts für Agrarökologie: «Das Nein zur Ernährungsinitiative bestätigt, dass es schwierig sein wird, am Ernährungsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten herumzuschrauben10.»

Nachhaltige Ernährung bedeutet nicht Vegan-Zwang

Wie eine nachhaltige Ernährung aussehen soll, haben die Bundesämter für Landwirtschaft BLW, für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und für Umwelt BAFU in der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 (KSLE) beschrieben11: Die Ernährung soll den Schweizer Ernährungsempfehlungen12 entsprechen und der Treibhausgas-Fussabdruck der Ernährung pro Kopf soll gegenüber 2020 um zwei Drittel reduziert werden. Die Kurzformel für einen ausgewogenen Teller lautet: zwei Fünftel Gemüse, zwei Fünftel Kohlenhydrate und ein Fünftel Proteine. Früchte und Gemüse sollen bunt und saisonal sein, Getreide möglichst Vollkorn und Proteine abwechselnd von Hülsenfrüchten, Eiern und Fleisch sowie möglichst ungezuckerten Milchprodukten genossen werden. Die Kurzformel der Autorin lautet: möglichst vielfältig und unverarbeitet, von nichts zu viel und Food Waste vermeiden.

 

Die Tierhaltung basiert auf Grasland

Für die Schweizer Landwirtschaft ist das Ziel im Rahmen der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 (KSLE), dass sie bis 2050 mindestens 50 Prozent zum Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung in der Schweiz beiträgt und dabei das standortabhängige Produktionspotenzial und die Tragfähigkeit der Ökosysteme berücksichtigt. Konkrete Aussagen zum standortabhängigen Produktionspotenzial macht Judith Riedel, Direktorin des Instituts für Agrarökologie, in «Agrarpolitik – der Podcast»13. Zu einer hohen Inlandproduktion gehört für sie eine Tierhaltung basierend auf den Zweidrittel Grasland der Schweiz. «Nicht mehr Rinder, und nicht weniger», ist ihre Devise. Damit würden 60 Prozent der Ackerfläche frei für Protein direkt vom Acker. Das würde jedoch auch bedeuten, dass nur so viel Fleisch gegessen wird, wie Gras wächst – und das ist laut Riedel unrealistisch. Denn Fleisch essen sei sowohl Gewohnheit also auch Kultur und die Diskussion ideologisch aufgeladen. «Ein Teil der Menschen will den Fleischkonsum nicht ändern, weil die falschen Leute das fordern», findet sie. «Ohne dass sich der Konsum ändert, wäre es fatal, auf die Produktion von Tierfutter und die Importe von Futtermittel zu verzichten», findet die Agrarökologin. Denn um die Verantwortung gegenüber den Tieren wahrzunehmen, müssten diese in der Schweiz gehalten werden.

 

Marktwirtschaftliche Elemente haben es schwer

Um die Vorschriften für die Landwirtschaft zu vereinfachen (Kernelement 1) und die Ressourceneffizienz mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz zu stärken (Kernelement 3), hat das BLW Lenkungsabgaben auf Kraftfutter, Mineraldünger und Risiko-Pflanzenschutzmittel geprüft. Bei diesem marktwirtschaftlichen Ansatz würden die Produktionskosten steigen, wenn viel Kraftfutter, Mineraldünger und Risiko-Pflanzenschutzmittel eingesetzt würden. Weil die Einnahmen aus diesen Lenkungsabgaben vollumfänglich an die Bäuerinnen und Bauern rückerstattet würden, würde profitieren, wer auf diese Produktionsmittel verzichtet oder nur wenig davon einsetzt.

In der Vernehmlassungsvorlage kommen Lenkungsabgaben, die im Laufe der Abklärungen in Ressourceneffizienz-Anreize umbenannt wurden, nicht mehr vor. Die Begründung: «Die wissenschaftlichen Arbeiten zu Ressourceneffizienz-Anreizen haben zwar gezeigt, dass diese im Grundsatz zielführend sind. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten allerdings wichtige Fragen zur Wirksamkeit im Schweizer Kontext sowie zu möglichen unerwünschten Nebeneffekten nicht abschliessend geklärt werden14.»

Der Schweizer Bauernverband hat sich schon in der Abklärungsphase negativ zu Lenkungsabgaben geäussert. In der Medienmitteilung vom 28. August 2024 schrieb er: «Die Einführung von Lenkungsabgaben würde für die allermeisten Betriebe die Kosten erhöhen und das Einkommen reduzieren. Dies, weil sie die Mehrkosten nicht dem effektiven ‘Verursacher’, den Konsumentinnen und Konsumenten, weitergeben können. In der Folge verändert sich das Konsumverhalten auf der Nachfrageseite nicht. Damit verpufft die lenkende Wirkung und die Abgabe verkommt zu einer reinen Steuer15.»

 

Das Funktionieren der Märkte unterstützen

Die Argumentation ist nicht ganz von der Hand zu weisen, denn der Lebensmittelhandel wird von den zwei grossen orangen Detailhandelsunternehmen dominiert. Sie verkaufen rund drei Viertel der Lebensmittel. Der Bundesrat hat in der AP30+ deshalb Massnahmen vorgesehen, die helfen sollen, dass die Märkte besser funktionieren. So will er die Marktbeobachtung ausbauen und die Produktionskosten für einzelne Produkte berechnen lassen. Auch soll verboten werden, Landwirtschaftsprodukte unter den Produktionskosten zu verkaufen.

Die Vernehmlassung, die bis zum 8. Dezember 2026 dauert, wird ein erster Gradmesser sein, wie die Vorschläge des Bundesrates ankommen.

 

Zum Schluss:

Eine nachhaltige Landwirtschaft bedingt einen entsprechenden Konsum. Den Konsum zu ändern, bleibt jedoch herausfordernd. Neben den Vorschlägen der Agrarpolitik 2030+ braucht es eine sachliche Diskussion statt extremen Forderungen.

 

1 https://www.blw.admin.ch/de/agrarpolitik-2030

2 https://www.insist-consulting.ch/forum-integriertes-christsein/25-5-3-landwirtschaft-gelingt-in-der-agrarpolitik-ein-ganzheitlicher-ansatz.html

3 https://www.bk.admin.ch/dam/de/sd-web/JsYCYrl4A8yP/erlaeuterungen_desbundesrates09061996.pdf

4 https://lnkd.in/p/d32ThhRd

5 Absatz 3.1.1.1

6 Absatz 3.1.2.2 des erläuternden Berichtes, S. 36: https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/TDyJJslfkmpj/VNL%20AP30%2B%20Erl%C3%A4uternder%20Bericht_d.pdf

7 «Bauernzeitung» vom 20. Februar 2026

8 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=82723

9 https://lnkd.in/p/d32ThhRd

10 https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-nein-zu-ernaehrungsvorlage-ernaehrungswende-was-nach-dem-nein-zur-initiative-bleibt

11 https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/TDyJJslfkmpj/VNL%20AP30%2B%20Erl%C3%A4uternder%20Bericht_d.pdf

12 https://www.blv.admin.ch/de/ernaehrung-erwachsene

13 Ich schreibe jeweils die Zusammenfassung der Podcast-Folgen. Die Folge mit Judith Riedel ist zurzeit noch nicht publiziert, bis am 1. November sollte das der Fall sein.

14 Erläuternder Bericht S. 36 Abs. 2.3 geprüfte Alternativen: https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/TDyJJslfkmpj/VNL%20AP30%2B%20Erl%C3%A4uternder%20Bericht_d.pdf

15 https://www.insist-consulting.ch/forum-integriertes-christsein/25-5-3-landwirtschaft-gelingt-in-der-agrarpolitik-ein-ganzheitlicher-ansatz.html 

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