Knapp 40 % der Arbeitstätigen in der Schweiz arbeiten zumindest teilweise im Homeoffice. Dies wird grossteils geschätzt, und auch für Familien kann dies Sinn machen, um Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen.
«Um für die Arbeitnehmenden dabei Rechtssicherheit zu schaffen» haben die Arbeitgeberverbände nun eine Reform des Arbeitsrechts angestossen. So soll der Rahmen, in der die tägliche Arbeit ausgeführt werden kann, auf 17 Stunden ausgedehnt werden «damit Familienväter nach dem Zubettbringen der Kinder noch dringende Mails schreiben können». In diesem Zusammenhang kann auch die Ruhezeit (also die nächtliche Arbeitsunterbrechung) auf 9 Stunden gekürzt werden. Gleichzeitig soll die Sonntagsarbeit an sechs Sonntagen pro Jahr nicht mehr bewilligt werden müssen (womit auch die Zusatzentschädigungen wegfallen), «damit Arbeitnehmende flexibel auch an einem anderen Tag frei nehmen und dafür am Sonntag arbeiten dürfen».
Die Frage nach der Gestaltungsmacht
Die Arbeitgeber sind erstaunt, dass diese «Verbesserungen für Angestellte» bei Letzteren und den Angestelltenverbänden sehr schlecht ankommen. Kann es sein, dass Letztere näher an der Realität sind? Denn ein grosser Teil der Angestellten ist starkem Arbeitsdruck ausgesetzt. Sie können nicht selbst entscheiden, wie viel und wann sie die Arbeit erledigen wollen. Dieser Druck zu mehr Flexibilität und einem höheren Pensum wird bei einer Gesetzesänderung zweifellos zunehmen. Dies umso mehr für die über 20 % «höheren Angestellten», die seit der Verordnungsänderung von Bundesrat Schneider-Ammann im Jahr 2016 ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen «müssen». Es ist also, wie so oft, auch hier eine Frage der Macht.
Laut Parlamentsmehrheit seien nicht viele Arbeitnehmende betroffen. Doch der Bundesrat hat bestätigt, dass auch diejenigen, die nur einen minimen Teil ihrer Arbeit in Telearbeit verrichten, in ihrer ganzen Arbeitszeit von den Ausweitungen betroffen seien. Also in der Realität Millionen von Menschen in der Schweiz. Die Parlamentsmehrheit hat einen Antrag, die Reform einzig auf Telearbeit und auf diejenigen Angestellten zu beschränken, die selber über ihre Telearbeit bestimmen können, bewusst abgelehnt.
… und den Sonntag auch gleich noch dazu
Gott hat uns anerboten, den Sabbattag heilig zu halten , um uns zu erholen und auch um Gemeinschaft zu pflegen. Es geht nicht nur darum, dass Menschen individuell einen Tag in der Woche frei haben, sondern es soll ein gemeinsamer Tag sein. Denn Gott gebot, dass alle Menschen, auch die Angestellten, an diesem Tag keine Arbeit verrichten sollen. Das Parlament will nun aber dem Sonntag, unserer Variante des Sabbattages, an den Kragen. Wo waren nur diejenigen, die vorgeben, die christlicher Kultur zu verteidigen?
- Nun sollen alle Angestellten, die auch zu Hause arbeiten können, an bis zu sechs Sonntagen arbeiten «dürfen», ohne dass es dafür eine Bewilligung braucht. Der Arbeitsdruck wird’s richten, dass diese Sonntage zur Regel werden. Diejenigen, welche die Arbeitszeit noch aufschreiben dürfen, können gewiss an einem anderen Tag frei nehmen, aber die Gemeinschaft am Sonntag (auch in der christlichen Gemeinde) ist dahin.
- Und zusätzlich sollen die Kantone bis zu 12 Sonntage im Jahr (also rund ein Viertel des Jahres) für den Sonntagsverkauf freigeben können. Damit wird die Sonntagsarbeit sichtbar normalisiert und der Sonntag endgültig zu einem Tag wie jeder andere gemacht.
Den Schutz der Menschen durchsetzen statt abschaffen
Ganz nebenbei sollen für «Startups» gar keine gesundheitlichen und sozialen Grenzen der Arbeit mehr gelten. Dies spiegelt die Normalität der Aufweichung der Grenzen, die eigentlich zum Schutz der Menschen gelten sollten. In den letzten Jahrzehnten wurden immer mehr Sonntagsarbeit und weitere «Ausnahmen» bewilligt, weil es «wirtschaftlich notwendig» sei.
Wo bleibt hier die menschliche Notwendigkeit der Erholung und eines geregelten Familienlebens? Die Arbeit ufert immer mehr ins Privatleben und ins Familienleben aus: Mit der ständigen Veränderung der Dienstpläne, der Arbeit «bis fertig ist» und der Erreichbarkeit in der Freizeit wird die Ruhezeit immer schwieriger planbar.
Es gilt jetzt, das Arbeitsgesetz zum Schutz der Menschen durchzusetzen statt abzuschaffen «weil es nicht mehr zeitgemäss» sei. Wenn in unserer «Zeit» der Schutz der Menschen nicht ernst genommen wird, dann ist es der verkehrte Weg, dies zu normalisieren und legalisieren. «Zeitgemäss» ist auch nicht einfach Schicksal, sondern wir haben die Möglichkeit, mit gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeit Schranken zu setzen, damit sie für die Menschen und die Gesellschaft nicht schädlich wird. Dies wurde auf Druck von Interessengruppen und aus der Angst um Arbeitsplätze in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt. Der Druck auf die Gesundheit ist nun aber zu gross geworden, immer mehr Menschen brennen aus, die Schutzgesetze sind so nötig wie nie zuvor.
Wenn weiterhin der «wirtschaftlichen Notwendigkeit» die Priorität vor den grundlegenden Bedürfnissen der Menschen eingeräumt wird, dann sind wir auf dem Weg zur modernen Sklaverei. Was und wen wollen wir noch opfern? Und für was genau? Für noch mehr materiellen «Wohlstand»? Oder weil die Schweiz anders nicht fähig ist, trotz immer grösserem Reichtum allen Bewohnern Arbeit zu verschaffen? Eigentlich sollte uns der Reichtum das Leben erleichtern. Wir sind drauf und dran, das Gegenteil zu produzieren.
Deshalb: Bei der Diskussion um die Zukunft unserer Arbeit dürfen wir die Grundsatzfragen nicht aus den Augen verlieren!

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