Stellen Sie sich vor: In der Schweiz wachsen Kinder aller Altersstufen seit Jahren in Rückkehrzentren auf. Häufig handelt es sich um Kinder aus Familien, die aus Ländern stammen, mit denen kein Rückübernahmeabkommen für abgewiesene Asylsuchende besteht. Dazu zählen etwa Eritrea, Iran oder – bis vor Kurzem – auch der Irak.
Ende 2024 befanden sich insgesamt 2088 sogenannte «Langzeitbeziehende» in der Nothilfe. Darunter waren 449 Kinder und Jugendliche. Die Mehrheit dieser Kinder lebt in Rückkehrzentren, einige von ihnen bereits seit vielen Jahren. Gemäss Statistik stammen mindestens 220 dieser Langzeit-Nothilfebeziehenden aus Eritrea und mindestens 179 aus dem Iran – Länder mit prekären Bedingungen, in die eine freiwillige Rückkehr ausserordentlichen Mut erfordert.
Menschenunwürdig
Der am 10. Februar 2022 veröffentlichte Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF)1 über die Berner Rückkehrzentren kommt zu dem Schluss, dass die Unterbringung der dort lebenden Asylsuchenden menschenunwürdig ist. Insbesondere die Situation der Kinder sei mit der UNO-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar. Die Wohnbedingungen von Familien seien prekär, und selbst in Haftanstalten seien die räumlichen Verhältnisse komfortabler. Zudem gefährde die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit die psychische Gesundheit der Betroffenen. Auch in anderen Schweizer Rückkehrzentren sind die Bedingungen kaum besser als im Kanton Bern.
Reizentzug und Reizüberflutung
Bereits im Jahr 2020 veröffentlichte Dr. phil. Urs Ruckstuhl, eidg. anerkannter Psychotherapeut und Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Zürich, eine Aufsatzsammlung mit dem Thema «Das Nothilfesystem für abgewiesene Asylsuchende – ein Bericht zu den psychischen Gesundheitsfolgen». In seinem Aufsatz «Strategien der Entmutigung und Zermürbung» legt er die Bedingungen und Folgen des Nothilferegimes dar. Die bewusst gewählte Zermürbungsstrategie enthalte eine Mischung aus Reizentzug und Reizüberflutung.
Der Reizentzug – oder vielmehr eine umfassende sensorische, emotionale, soziale und kulturelle Deprivation, also eine dauerhafte Entbehrung menschlicher Grundbedürfnisse – entstehe unter anderem durch ein Leben ohne Abwechslung und gesellschaftliche Teilhabe. Fehlende Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten führten zu endloser Monotonie und Langeweile.
Gleichzeitig komme es in den Rückkehrzentren zu einer Reizüberflutung durch plötzlichen Lärm, Streit, chaotische Situationen, fehlende Rückzugsmöglichkeiten und einen Mangel an Intimität. Urs Ruckstuhl fasst dies pointiert zusammen: «Das Nothilferegime setzt ganz unverbrämt auf Abschreckung und Zermürbung. Der langsame Abbau der physischen und psychischen Widerstandskraft, der Angriff auf die persönliche Integrität mittels Konzentration von Risiko- und Belastungsfaktoren in den Lebensbedingungen der Abgewiesenen resp. Ausdünnung von protektiven und unterstützenden Faktoren und die teilweise bewusst in Kauf genommene Retraumatisierung in den Notunterkünften, bilden den Kern dieser unmenschlichen, zynischen, eines demokratisch verfassten und den Menschenrechten verpflichteten Staates unwürdigen Strategie.» Diese Bedingungen führten zu vielfältigen psychischen Folgen: zu Gereiztheit, Apathie, Angstzuständen, Depressionen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Aggressivität und zu erhöhter Suizidalität.
Hunderte von Nothilfe-Kindern teilen das asylrechtliche Schicksal ihrer Eltern. Damit wird die UNO-Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat, verletzt. Kinder sind besonders verletzbar und dürfen niemals im Sinne einer Kollektivhaftung gemeinsam mit ihren Eltern bestraft werden – schon gar nicht für das Pech oder das Schicksal eines negativen Asylentscheids. Gerade an ihrer Situation zeigt sich am deutlichsten, wie sehr das Nothilferegime zu einem strukturellen Unrecht geworden ist.
Traumatisierung
Zwei neuere Publikationen der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM)2 – die Studie des Marie Meierhofer Instituts für das Kind (MMI) sowie das dazugehörige Rechtsgutachten der Universität Neuenburg – beleuchten die Lebensbedingungen von minderjährigen Personen in Nothilfestrukturen und Rückkehrzentren. Beide Arbeiten zeigen deutlich den schlechten psychischen Zustand der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
In teilweise abgelegenen Rückkehrzentren sind sie traumatisierenden Erlebnissen ausgesetzt, darunter Gewalt, Suiziden und gewaltsamen Ausschaffungen. Häufig lebt eine ganze Familie in einem einzigen Zimmer, ohne jede Möglichkeit des Rückzugs. Isolation, Perspektivlosigkeit und das Gefühl der Ohnmacht beeinträchtigen ihre psychosoziale Entwicklung und gefährden ihre psychische Gesundheit.
Die Studien kommen zum Schluss, dass die Lebensbedingungen dieser Kinder weder mit der Schweizerischen Bundesverfassung noch mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar sind.
Zum Beispiel
In den Berner Rückkehrzentren Aarwangen und Enggistein leben 18 Familien mit drei bis sieben Mitgliedern seit mindestens einem Jahr jeweils in einem einzigen Zimmer. Eine siebenköpfige Familie lebt tatsächlich bereits seit über einem Jahr auf engstem Raum – ein Zustand, der an die Haltung von Batterie-Hühnern erinnert.
Die betroffenen Menschen stammen mehrheitlich aus Eritrea, dem Iran, dem Irak und der Türkei. Erfahrungsgemäss wagen viele von ihnen nicht, sich gegen diese Zustände zu wehren. Die Angst ist zu gross.
Offener Brief von 300 Fachpersonen
In einem offenen Brief halten 300 Fachpersonen aus Medizin und Psychologie im November 2025 fest, dass die Situation von Kindern in Rückkehrzentren und Nothilfestrukturen schwere entwicklungspsychologische Folgen hat. In der klinischen Praxis zeigt sich, dass Kinder und Jugendliche, die während entscheidender Phasen ihrer Entwicklung im Nothilferegime aufwachsen, ausgeprägte psychische und somatische Symptome, Stresserkrankungen sowie Entwicklungsverzögerungen entwickeln. Zudem weisen sie eine deutlich schlechtere Prognose für ihre psychische und körperliche Gesundheit im späteren Erwachsenenleben auf.
Wichtig: Unterscheidung von Nothilfe-Kurzzeitbeziehenden und Nothilfe-Langzeitbeziehenden
Es ist wichtig zu unterscheiden, dass es abgewiesene Asylsuchende und ihre Familien gibt, die nur für kurze Zeit in Rückkehrzentren leben. Nothilfe-Kurzzeitbeziehende sind beispielsweise Dublin-Fälle, die lediglich einige Wochen in Nothilfestrukturen verbleiben und rasch in das zuständige Erstaufnahmeland zurückgeführt werden. Ebenso gehören dazu Personen, für die Rückübernahmeabkommen mit ihrem Herkunftsland bestehen und die entsprechend rückgeführt werden können. Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass nicht alle Asylsuchenden in der Schweiz bleiben können.
Ganz anders stellt sich die Situation bei den Nothilfe-Langzeitbeziehenden dar. Diese Personen stammen häufig aus Ländern ohne Rückübernahmeabkommen – wie bereits erwähnt etwa aus Eritrea oder dem Iran – oder aus Regionen mit gefährlichen und repressiven Bedingungen wie Tibet/China. In Eritrea herrscht seit Jahrzehnten ein äusserst repressives Regime, rechtsstaatliche Strukturen fehlen vollständig. Die Gefährdung bei einer freiwilligen Rückkehr ist erheblich, wie Recherchen des mehrfach ausgezeichneten Recherchekollektivs «Reflekt» belegen. Dieses hat den Fall eines abgewiesenen Asylsuchenden dokumentiert, der nach seiner Rückkehr nach Eritrea gefoltert wurde. Er ist nicht der einzige Betroffene. Schweizer Medien – das Schweizer Fernsehen am 3. Mai 2022 und die «Republik» am 4. Mai 2022 – haben darüber berichtet.
Auch im Iran ist die Lage unter dem Mullah-Regime weiterhin gefährlich. Es ist daher nicht zu erwarten, dass abgewiesene Asylsuchende freiwillig in dieses Umfeld zurückkehren.
Die Rückkehr in die Türkei, ob freiwillig oder zwangsweise, ist auch mit erheblichen Risiken verbunden. Eine Recherche der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zeigt, dass in mindestens zwölf Fällen kurdische Asylsuchende nach der Ablehnung ihres Asylgesuchs nach ihrer Rückkehr in die Türkei inhaftiert wurden. Das Schweizer Fernsehen thematisierte diese Fälle am 4. Dezember 2025 in einer Sendung.
Behördliches Schönreden, Verharmlosen oder Ignorieren
Die Belege für die Not der betroffenen Kinder sind erdrückend. Was aber sagen die zuständigen Regierungsräte der bevölkerungsreichsten Schweizer Kantone Bern und Zürich zur Situation der Nothilfe-Kinder in Rückkehrzentren?
Regierungsrat Philippe Müller erklärte in einem Interview mit «Der Bund» vom 7. Juni 2021: «Dass die Kinder in den Rückkehrzentren leben müssen, haben ihre Eltern so entschieden.» Diese Aussage ist zwar nicht völlig falsch, aber ebenso wenig zutreffend. Sind Kinder keine Rechtssubjekte mehr? Hebt die Entscheidung der Eltern die Verantwortung der Gesellschaft auf, Kinder vor Vernachlässigung, Belastung und Traumatisierung in solchen Einrichtungen zu schützen?
Der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr bezeichnete gegenüber dem «Tages-Anzeiger» die Studie des Marie Meierhofer Instituts für das Kind (MMI) als «Alibiübung» und meinte, für solche «Alibiübungen» habe man keine Zeit. Die Studie sei lediglich darauf angelegt gewesen, jene zu diskreditieren, die «das Asylrecht konsequent vollziehen».
Die prekäre Situation der Kinder in den Rückkehrzentren steht offensichtlich nicht im Fokus unserer Asylbehörden. Nicht die zuständigen Behörden werden für die Missstände verantwortlich gemacht, sondern die abgewiesenen Asylsuchenden selbst – weil sie nicht umgehend freiwillig nach Eritrea, Iran oder anderswohin zurückkehrten. Damit wird den Eltern die Schuld für das Leid ihrer Kinder zugeschoben. Es handelt sich um eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. Zugleich wird das offensichtliche Unrecht an den Kindern relativiert, verharmlost oder gänzlich ausgeblendet.
Weihnachten und das Kind im Stall
Noch nicht lange ist es her, seit wir Weihnachten gefeiert haben. Für unsere Gesellschaft ist es das wichtigste Fest im Kirchenjahr. Die Weihnachtsgeschichte erzählt von einem Kind, das schutzlos und gefährdet in eine harte und gnadenlose Welt hineingeboren wird. Es kommt in einem Stall zur Welt, weil in der Herberge kein Platz für seine Eltern war.
Die Erzählung vom göttlichen Weihnachtskind erinnert uns an den einzigartigen Wert und die unverletzbare Würde jedes Menschen. Jedes Kind, das zur Welt kommt, ist ein Wunder – und gerade wegen ihrer besonderen Verletzbarkeit verdienen Kinder unseren höchsten Schutz und unsere Fürsorge.
Im Weihnachtskind feiern wir die Ankunft des Messias, des Christus. Wie sich später zeigt, stellt er sein Leben in den Dienst der Armen, der Kranken und der Ausgegrenzten. Wenn die christlichen Werte für uns eine Bedeutung haben, dürfen wir diese Menschen am Rand der Gesellschaft nicht vergessen.
Handeln ist gefragt
Die Situation von Kindern, die über lange Zeit in Rückkehrzentren leben müssen, ist unhaltbar. Sie stellt eine moralische Bankrotterklärung dar. Jetzt braucht es rasches und pragmatisches Handeln. Private Unterbringungslösungen für Familien im Langzeitmodus der Nothilfe sind dringend notwendig – insbesondere für abgewiesene Asylsuchende aus Ländern ohne Rückübernahmeabkommen. Sollten später Zwangsausschaffungen möglich werden, können diese auch aus einer privaten Unterbringung heraus vollzogen werden.
Gesetze sind nicht starr; sie müssen sich veränderten Umständen anpassen. Wenn Gesetze nicht Recht schaffen, sondern Unrecht, müssen sie überarbeitet werden, um dieses zu beseitigen. Denn Gesetze sind nur so lange gut, wie sie den Schwächsten der Gesellschaft – und dazu gehören Kinder in besonderer Weise – nicht schaden. Die Politik ist gefordert, jetzt entschlossen zu handeln und die nötigen Schritte einzuleiten.
1 www.riggi-asyl.ch/wp-content/uploads/2022/02/2022-02-10-Bericht-NKVF-Rueckkehrzentren-Kanton-BE.pdf

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